Richtlinien der Österreichischen Gesellschaft für Schweißtechnik (ÖGS)

Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften

Der Zweck, die Struktur und die Organe des gemeinnützigen Vereins „ÖGS“ sind in dessen Statuten definiert, deren aktuelle Version gemeinsam mit den Leitsätzen der ÖGS und den Funktionären auf der Vereinshomepage (www.oegs.org) ersichtlich ist.

Eine der Hauptaufgaben der ÖGS, welche sich als unabhängig, neutral und unparteilich versteht, ist der fügetechnische Know-How Transfer, welcher hauptsächlich über eine ausgeprägte Netzwerkfunktion gelebt wird. Vertreter aus Industrie, Technik und Wissenschaft tauschen sich dabei über technische Themen von gemeinsamen Interesse aus. Diese äußerst positive Vereinsarbeit trägt auch wesentlich zum Know-How Erwerb und in weiterer Konsequenz zum wirtschaftlichen Erfolg der aktiv am Vereinsleben teilnehmenden Unternehmen bei.

Grundsätzlich ist die ÖGS für alle an der Fügetechnik interessierten Personen, Unternehmen und Institutionen offen und eine Mitgliedschaft wird außer bei triftigen Gegenargumenten (z. B. Agieren gegen die Vereinsarbeit, offensichtliche Verstöße gegen Kartellrechtsbelange bei Vereinsaktivitäten) immer gewährt. Es gibt keine Eingrenzung in Bezug auf Märkte, Regionen, Marktbegleiter, Produkte oder Dienstleistungen. Es wird daher der Fall sein, dass sich bei Veranstaltungen Vertreter von Marktbegleitern treffen. Da die Grundausrichtung des Vereins technischer Natur ist und marktrelevante kaufmännische Themenstellungen nicht behandelt werden, ist es dennoch verpflichtend, dass alle nationalen und internationalen Aspekte des Kartellrechts berücksichtigt und eingehalten werden.

Das Kartellrecht (www.ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/; BGBl. I Nr. 56/2017) untersagt jegliche Absprachen über Preise, Mengen, Kapazitäten, welche den freien Wettbewerb zwischen Unternehmen verzerren, oder zu Nachteilen bei den Arbeitnehmern oder Zulieferunternehmen führen. Es sind auch alle Formen des Zusammenwirkens, welche zu einer Koordinierung im Wettbewerb durch abgestimmte Verhaltensweisen führen, zu unterlassen. Ebenso ist der Austausch, aber auch die einseitige Bekanntgabe strategischer Informationen und sensibler Daten, die Rückschlüsse auf das Marktverhalten ermöglichen, nicht erlaubt. Diese können zum Beispiel sein:

  • Preise, Preisbestandteile, preisrelevante Faktoren, Kalkulationen, Preisanhebungen/-senkungen, Kosten
  • Produktions-/Liefermengen, Angebote, Verkaufszahlen, Umsätze, Marktanteile, Kunden, Vertragsbedingungen
  • Kapazitäten, Auslastung, Lagerbestände und Reichweiten, Lieferzeiten, Produktionseinschränkungen, Stilllegungen

Damit die ÖGS uneingeschränkt als effizientes Netzwerk und Know-How Plattform genutzt werden kann, zu der Organisationen ihre Vertreter unter Wahrung kartellrechtlicher Aspekte entsenden können, verpflichtet sich die ÖGS, darauf zu achten, dass bei allen Vereinsaktivitäten die kartellrechtliche Vorschriften nicht verletzt werden. Um dies sicherzustellen, sind dementsprechende Regeln im Code of Conduct definiert.
     

Kartellrechtskonformes Verhalten bei ÖGS-Veranstaltungen (Code of Conduct)

  1. Abgestimmte Verhaltensweisen, wie Absprachen über Mengen, Preise oder Fertigungskapazitäten, die zu einer Koordinierung am Markt führen sind unzulässig und zu unterlassen.
  2. Der Austausch, aber auch die einseitige Bekanntgabe von wettbewerbsrelevanten, strategischen Informationen ist verboten. Dazu zählen:
  3. Preise, Preisbestandteile, preisrelevante Faktoren, Kalkulationen, Preisanhebungen/-senkungen, Kosten
  4. Produktions-/Liefermengen, Angebote, Verkaufszahlen, Umsätze, Marktanteile, Kunden, Vertragsbedingungen
  5. Kapazitäten, Auslastung, Lagerbestände und Reichweiten, Lieferzeiten, Produktionseinschränkungen, Stilllegungen
  6. Bei Vereinsaktivitäten verpflichten sich anwesende Vorstandsmitglieder (Präsidenten und Beiräte), aber auch der Geschäftsführer, auf die Einhaltung eines kartellrechtskonformen Verhaltens zu achten und sind erste Ansprechpersonen bei der Meldung von kartellrechtlich relevanten Aktionen.
  7. Alle Veranstaltungen der ÖGS müssen eine klare Agenda haben, welche erkennen lässt, dass keine kartellrechtlich relevanten Themen behandelt werden (Tagesordnungspunkte wie „Allfälliges“, „Sonstiges“, … sind ebenfalls zu vermeiden). Der Sitzungsleiter als Ansprechperson für die Teilnehmer in Bezug auf kartellrechtliche Aspekte muss in der Agenda genannt werden.
  8. Bei öffentlichen Veranstaltungen der ÖGS werden die Teilnehmer auf die Wahrung kartellrechtlicher Belange hingewiesen, welche diese auch auf den Teilnehmerlisten bestätigen.
  9. Bei Erkennen unzulässiger Aktivitäten, die zur Anbahnung eines möglichen Verstoßes führen können, haben der Sitzungsleiter, anwesende Vorstandsmitglieder, ÖGS-Mitarbeiter sowie die Mitglieder die Pflicht, die umgehende Beendigung einzufordern und den Sitzungsleiter oder ein Mitglied des Präsidiums zu informieren.
  10. Der Aufforderung nach Beendigung unzulässiger Aktivitäten durch den Sitzungsleiter, anwesende Vorstandsmitglieder oder anderer ÖGS-Mitarbeiter ist sofort Folge zu leisten.
  11. Bei wiederholtem Verstoß muss der Sitzungsleiter oder ein Mitglied des Präsidiums die betreffenden Teilnehmer der Sitzung verweisen.
  12. Der Aufforderung zum Verlassen der Veranstaltung ist umgehend Folge zu leisten; wird dieser nicht nachgekommen, ist die Veranstaltung umgehend zu beenden.
  13. Bei der Durchführung von kartellrechtskritischen Aktivitäten (z. B. Marktstudien) werden zur Datensammlung und Datenanalyse nur Mitarbeiter herangezogen, welche in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis zu einem Unternehmen stehen, welches einen wirtschaftlichen/marktrelevanten Vorteil aus der Studie ziehen könnte.

Diese Leitlinien entbinden die Organisation, welche Teilnehmer zu den Veranstaltungen der ÖGS entsendet, nicht von der Pflicht, ihre Mitarbeiter in Bezug auf die Einhaltung kartellrechtlicher Aspekte gesondert zu unterweisen.


Fotohinweise

Die ÖGS fertigt bei Veranstaltung (z.B. Mitgliederversammlungen, Workshops, Messen, Seminaren, etc.) Fotos an. Die Fotos werden zur Darstellung unserer Aktivitäten auf der Website und auch in Social Media Kanälen sowie in Printmedien, insbes. auch unserer Zeitschrift “SCHWEISS- UND PRÜFTECHNIK” sowie Broschüren, Foldern, etc. veröffentlicht.

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